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Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – APASGebV

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Die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Abschlussprüferaufsichtsstelle) erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach der Wirtschaftsprüferordnung Gebühren und Auslagen nach Maßgabe dieser Verordnung.

Geändert durch Art. 23 G v. 3.6.2021 I 1534
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25