Besteht neben einem Anspruch auf Altersgeld ein Anspruch auf Mindestruhegehalt gegenüber dem Bund oder einem der Aufsicht einer Bundesbehörde unterliegenden Dienstherrn, ruht der Anspruch auf Altersgeld.
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 19.7.2024 I Nr. 247