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Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik – AGB DDR

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(1) Frauen ist auf Verlangen der jährliche Erholungsurlaub vor dem Schwangerschaftsurlaub oder unmittelbar im Anschluß an den Wochenurlaub zu gewähren.

(2)

Geändert durch Art. 54 G v. 26.5.1994 I 1014
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25