(2) Gesetzliche Feiertage sind der 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Bußtag sowie 25. und 26. Dezember und weitere in Rechtsvorschriften sowie regional festgelegte Feiertage.