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Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes – ADLV

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Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes sowie für die Bewerberinnen und Bewerber für diese Laufbahnen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25