Die Anwärterinnen und Anwärter führen die folgenden Dienstbezeichnungen:
- 1.
im mittleren Auswärtigen Dienst: 1„Regierungssekretäranwärterin“ oder „Regierungssekretäranwärter“,
- 2.
im gehobenen Auswärtigen Dienst: 1„Konsulatssekretäranwärterin“ oder „Konsulatssekretäranwärter“ und
- 3.
im höheren Auswärtigen Dienst: 1„Attachée“ oder „Attaché“.