print

Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes – ADLV

arrow_left

1(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 92, S. 5)

Die Anwärterinnen und Anwärter führen die folgenden Dienstbezeichnungen:

1.
im mittleren Auswärtigen Dienst: 1„Regierungssekretäranwärterin“ oder „Regierungssekretäranwärter“,
2.
im gehobenen Auswärtigen Dienst: 1„Konsulatssekretäranwärterin“ oder „Konsulatssekretäranwärter“ und
3.
im höheren Auswärtigen Dienst: 1„Attachée“ oder „Attaché“.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26