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Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes – ADLV

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1(Fundstelle:
2BGBl. 2025 I Nr. 92, S. 5)

Die Anwärterinnen und Anwärter führen die folgenden Dienstbezeichnungen:
3

1.
im mittleren Auswärtigen Dienst: „Regierungssekretäranwärterin“ oder „Regierungssekretäranwärter“,
2.
im gehobenen Auswärtigen Dienst: „Konsulatssekretäranwärterin“ oder „Konsulatssekretäranwärter“ und
3.
im höheren Auswärtigen Dienst: „Attachée“ oder „Attaché“.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25