AARKZustAnO
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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Auswärtigen Amts in Reisekostenangelegenheiten – AARKZustAnO
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III.
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Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2012 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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