print

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Auswärtigen Amts in Reisekostenangelegenheiten – AARKZustAnO

arrow_left

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2012 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25