AAÜG-Erstattungsverordnung – AAÜGErstV

Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets durch den Bund

Zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 26.2.2025 I Nr. 65
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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