print

Achte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung – 8. BinSchStrOAbweichV

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

V aufgeh. durch § 4 dieser V mit Ablauf d. 31.10.2028
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26