Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute – HeuerVtrÜbkG

Redaktionelle Anmerkungen

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

1...
2Für die Durchführung des Übereinkommens ist die
Seemannsordnung maßgebend. 3...

Redaktionelle Anmerkungen

§ 2 Satz 2 Kursivdruck: Siehe jetzt Seemannsgesetz 9513-1

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.

(2)

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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