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Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute – HeuerVtrÜbkG

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

-

1...
2Für die Durchführung des Übereinkommens ist die
Seemannsordnung
maßgebend.
3...

§ 2 Satz 2 Kursivdruck: Siehe jetzt Seemannsgesetz 9513-1

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.

(2)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25