(+++ Textnachweis ab: 11.2.1994 +++)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
1Dem in Warschau am 29. Juli 1992 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung wird zugestimmt.
2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Die Bundesministerien des Innern, für Bau und Heimat und der Finanzen werden jeweils für ihren Geschäftsbereich ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates die Rechtsverordnungen zu erlassen, die zur Durchführung der Vereinbarungen nach Artikel 2 Abs. 3 des Abkommens über