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Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung – GrAbfErlPolAbkG

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1Dem in Warschau am 29. Juli 1992 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung wird zugestimmt.
2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Geändert durch Art. 31 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25