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ZustAO Beih
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Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Festsetzung von Beihilfen sowie für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis für Versorgungsempfänger des Bundes – ZustAO Beih
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Die Anordnung tritt am 1. Februar 2000 in Kraft.
Geändert durch AnO v. 25.10.2001 I 3227
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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