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Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundeskanzler, und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, vertreten durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten – ZJDVtr

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Die Vertragsschließenden werden etwa in Zukunft auftretende Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieses Vertrages in freundschaftlicher Weise beseitigen.

Zuletzt geändert durch Art. 1 Vertrag v. 25.4.2023 I Nr. 352
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25