ZensTeG
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Zensustestgesetz – ZensTeG
Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus
Link zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
§ 1 Anordnung von Testerhebungen und -verfahren
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§ 2 Testerhebung zur Prüfung von Mehrfachmeldungen in Melderegistern
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§ 3 Mehrfachfalluntersuchung durch die statistischen Ämter
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§ 4 Testerhebung zur Untersuchung von Über- und Untererfassungen in Melderegistern bei Meldebehörden und Personen in ausgewählten Gemeinden und Gebäuden
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§ 5 Unterstichprobe für Verfahrenstests und methodische Untersuchungen
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§ 6 Zusatzerhebungen bei Meldebehörden in ausgewählten Gemeinden
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§ 7 Postalische Gebäude- und Wohnungsstichprobe
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§ 8 Testerhebung bei der Bundesanstalt für Arbeit
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§ 9 Zusatzerhebung bei Personen in ausgewählten Gemeinden
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§ 10 Zusammenführung von Datensätzen aus den verschiedenen Erhebungen der Unterstichprobe durch die statistischen Ämter der Länder
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§ 11 Anschriftenübermittlung
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§ 12 Erhebungsbeauftragte
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§ 13 Auskunftspflicht
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§ 14 Art der Auskunftserteilung beim Einsatz von Erhebungsbeauftragten
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§ 15 Löschung
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§ 16 Zuständigkeiten
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§ 17 Aufbau einer Organisationsdatei
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Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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