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Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAGMonAwV

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Der Monatsausweis besteht aus einem Vermögensstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfasst.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.12.2018 I 2453
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25