WoStatG
print
Wohnungsstatistikgesetz – WoStatG
arrow_left
arrow_right
§ 5 Hilfsmerkmale
anchor
1
Hilfsmerkmale sind:
1.
Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen und der nicht auskunftspflichtigen Haushaltsmitglieder,
2.
Straße und Hausnummer des Gebäudes,
3.
Lage der Wohnung im Gebäude,
4.
Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung