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Verordnung zur Auflösung oder Überführung von Einrichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes – WiVwAuflV

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1Das Deutsche Patentamt im Vereinigten Wirtschaftsgebiet wird in die Verwaltung des Bundes überführt.
2Es führt die Bezeichnung "Deutsches Patentamt".

Geändert durch Art. 303 V v. 29.10.2001 I 2785
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25