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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten – WildTArtÜbkG

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1Dem in Bonn am 23. Juni 1979 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten wird zugestimmt.
2Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Zuletzt geändert durch Art. 286 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25