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Gesetz zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den neuen Ländern – WiKrAusglWG

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Die Einzelheiten des Verfahrens zur Durchführung dieses Gesetzes werden durch Verwaltungsvereinbarung geregelt.

Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 20.12.2001 I 3955
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25