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Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West – WaStrSchlBetrZV 2009

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1Von den im Anhang festgesetzten Schleusenbetriebszeiten kann aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen vorübergehend abgewichen werden.
2Diese Änderungen werden bekannt gegeben.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26