print

Verordnung zur Anpassung der festen Beträge im Rahmen der Wahlkostenerstattung durch den Bund – WahlkostenV

arrow_left arrow_right

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Anpassung des festen Betrages an die Preisentwicklung für die Erstattung der Wahlkosten durch den Bund vom 29. September 2009 (BGBl. I S. 3220) außer Kraft.

Ersetzt V 111-1-7 v. 29.9.2009 I 3220 (WahlKErstV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25