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Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln – VsorglastVteilStVtr

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(1) 1Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2011 für die Parteien in Kraft, deren Ratifikationsurkunden bis zum 30. September 2010 bei der Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind.
2 Für die übrigen Parteien tritt er mit Wirkung zum Beginn des dritten Folgemonats ab Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz in Kraft.

(2) Die Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Parteien die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden unverzüglich mit.

Der Staatsvertrag ist gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 iVm Bek. v. 8.10.2010 I 1404 am 1.1.2011 in Kraft getreten
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25