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Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses – VorgV

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Ein Soldat, dem nach seiner Dienststellung die Leitung des Fachdiensts von Soldaten obliegt, hat die Befugnis, ihnen im Dienst zu fachdienstlichen Zwecken Befehle zu erteilen.

Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7.10.1981 I 1129
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25