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Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung – VkENOG

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1Dieses Regelungsvorhaben wird spätestens zum 30. Juni 2022 hinsichtlich der Effizienz des Verwaltungsvollzugs evaluiert.
2Dabei wird die Bundesregierung untersuchen, wie sich der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung entwickelt hat, und ob die Entwicklung in einem angemessenen Verhältnis zu den festgestellten Regelungswirkungen steht.

Geändert durch Art. 244 V v. 19.6.2020 I 1328
Das G ist gem. Art. 10 iVm Bek. v. 16.6.2017 I 1676 am 16.6.2017 in Kraft getreten
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25