- a)
1Verkehrsart,
- b)
Stand des Kilometerzählers am Anfang und am Ende des Berichtszeitraumes,
- c)
Art des beförderten Gutes,
- d)
- e)
Gewicht des Gutes (Bruttogewicht in 100 Kilogramm je Güterart),
- f)
bei Leerfahrten Ort und Staat des Fahrtantritts und -endes sowie die zurückgelegte Entfernung,
- g)
bei Ladungsfahrten für jede Be- und Entladestelle jeweils Ort und Staat sowie die zwischen den jeweiligen Orten zurückgelegte Entfernung,
- h)
Stelle (Ort und Staat) der Verladung und Abladung des Güterkraftfahrzeuges (Lastkraftwagen, Lastzug, Sattelkraftfahrzeug) oder seiner Bestandteile (Anhänger, Sattelauflieger, Wechselaufbau) oder Ladeeinheit (Container, Wechselbehälter) auf ein anderes und von einem anderen Transportmittel sowie die Art des Transportmittels,
- i)
Frachtart,
- j)
Auslastungsgrad des Rauminhalts,
- k)
im Transit durchquerte Länder und
- l)
Begründung bei Nichteinsatz des Fahrzeugs.