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Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin – VerkPBG

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Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Zuletzt geändert durch Art. 464 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25