(1) 1Diese Verordnung regelt die Pflichten der Auftraggeber im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Übermittlung der in § 3 aufgeführten Daten an das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Empfang und zur Verarbeitung der Daten beauftragte Statistische Bundesamt.
2Zur Erfüllung ihrer Pflichten nach Satz 1 bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen.
3Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge und Konzessionen als Auftrag- oder Konzessionsgeber selbst oder für einen anderen Auftrag- oder Konzessionsgeber melden.
(2) Die Daten nach § 3 sind innerhalb von 60 Tagen nach Zuschlagserteilung zu übermitteln.
(3) 1Die Übermittlung der Daten an das Statistische Bundesamt erfolgt elektronisch.
2Hierfür sind die vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten sicheren elektronischen Verfahren zu nutzen.
3Bei der Übermittlung der Daten ist sicherzustellen, dass die nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden die Möglichkeit zur Einsicht in die Protokolldaten betreffend die Übermittlung der Daten haben.
(4) Das Statistische Bundesamt speichert die erhaltenen Daten, bereitet sie statistisch auf und erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine Vergabestatistik.
(+++ § 1: Zur Anwendung vgl. § 6 Abs. 2 +++)
(+++ § 1 Abs. 2 u. 3: Zur Anwendung vgl. § 3 Abs. 3 +++)
(1) Auftraggeber im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen übermitteln nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags nach § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder einer Konzession nach § 105 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bei Erreichen oder Überschreiten der in § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Schwellenwerte die in § 3 Absatz 1 genannten Daten.
(2) Öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen übermitteln nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags die in § 3 Absatz 2 und 3 aufgeführten Daten, wenn
(3) Die vorstehenden Pflichten gelten nicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen durch Auslandsdienststellen von Auftraggebern.
(+++ § 2: Zur Anwendung vgl. § 6 Abs. 2 +++)
(1) 1In den Fällen des § 2 Absatz 1 umfasst die Pflicht zur Übermittlung die folgenden Daten:
2
(2) In den Fällen des § 2 Absatz 2 umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 8.
(3) Sofern Auftraggeber freiwillig Daten gemäß den Anlagen 1 bis 8 zu den Absätzen 1 und 2 zur statistischen Auswertung übermitteln, sind § 1 Absatz 2 und 3 und § 4 auch für diese Daten anzuwenden.
(+++ § 3: Zur Anwendung vgl. § 6 Abs. 2 +++)
(1) Das Statistische Bundesamt ist mit Einwilligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie berechtigt, aus den aufbereiteten Daten statistische Auswertungen zu veröffentlichen.
(2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist berechtigt, zur Erfüllung der Berichtspflichten der Bundesrepublik Deutschland, die sich aus der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1), der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65), der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243) und der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 76) gegenüber der Europäischen Kommission ergeben, statistische Auswertungen an die Europäische Kommission zu übermitteln.
(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt den Berichtsstellen die für die Analyse und Planung ihres Beschaffungsverhaltens erforderlichen eigenen Daten sowie statistische Auswertungen zur Verfügung.
(4) Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden können auf Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie statistische Auswertungen erhalten.
(5) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt den statistischen Landesämtern auf deren Antrag die ihren jeweiligen Erhebungsbereich betreffenden und vorhandenen Daten für die gesonderte Aufbereitung auf regionaler und auf Landesebene zur Verfügung.
(6) Das durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragte Statistische Bundesamt ist berechtigt, die statistischen Auswertungen durchzuführen und die statistischen Auswertungen und Daten nach den Absätzen 3 bis 5 zu übermitteln.
(7) 1Das Statistische Bundesamt ist berechtigt, die Angaben zu den Merkmalen gemäß Abschnitt 2 der Anlagen 1 bis 8, mit Ausnahme der Angaben zu Auftraggebereigenschaft und Korrekturmeldung, in einer Datenbank zu speichern, um die technische Umsetzung der Datenübermittlung zu gewährleisten.
2Die freiwilligen Angaben zu den für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen sind auf Verlangen unverzüglich zu löschen.
(+++ § 4: Zur Anwendung vgl. § 3 Abs. 3 u. § 6 Abs. 2 +++)
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt Hochschulen und anderen Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, auf Antrag statistische Auswertungen oder Daten in anonymisierter Form zur Verfügung, soweit
(2) Das durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragte Statistische Bundesamt ist berechtigt, die statistischen Auswertungen durchzuführen und die statistischen Auswertungen und Daten nach Absatz 1 zu übermitteln.
(+++ § 5: Zur Anwendung vgl. § 6 Abs. 2 +++)
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat
(2) Die §§ 1 bis 5 sind ab dem ersten Tag des vierten Monats, der auf den Monat der Bekanntmachung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 folgt, anzuwenden; dieser Tag ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unverzüglich im Bundesanzeiger bekanntzumachen.
(1) 1Solange die §§ 1 bis 5 nicht nach § 6 anzuwenden sind, übermitteln die Auftraggeber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für vergebene Aufträge, die der Vergabeverordnung unterliegen, eine jährliche statistische Aufstellung der jeweils im Vorjahr vergebenen Aufträge, und zwar getrennt nach öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen.
2Für jeden Auftraggeber enthält die statistische Aufstellung mindestens die Zahl und den Wert der vergebenen Aufträge.
3Die Daten werden, soweit möglich, wie folgt aufgeschlüsselt:
4
(2) Die statistischen Aufstellungen im Sinne des Absatzes 1 für oberste und obere Bundesbehörden und für vergleichbare Bundeseinrichtungen enthalten auch den geschätzten Gesamtwert der Aufträge unterhalb der Schwellenwerte.
(3) 1Solange die §§ 1 bis 5 nicht nach § 6 anzuwenden sind, übermitteln die Sektorenauftraggeber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für vergebene Aufträge, die der Sektorenverordnung unterliegen, eine jährliche Aufstellung der jeweils im Vorjahr vergebenen Aufträge, und zwar getrennt nach öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen.
2Für jeden Sektorenauftraggeber enthält die statistische Aufstellung mindestens die Zahl und den Wert der vergebenen Aufträge.
3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Auftraggeber der Bereiche Gas- und Wärmeversorgung und Eisenbahnverkehr, ausgenommen Schnellbahnen.
4In den anderen Sektorenbereichen entfallen Angaben über Dienstleistungsaufträge.
(4) 1Die Sektorenauftraggeber übermitteln dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch den Gesamtwert der vergebenen Aufträge unterhalb der Schwellenwerte, die ohne eine Schwellenwertfestlegung von der Datenübermittlungspflicht erfasst wären.
2Aufträge von geringem Wert können aus Gründen der Vereinfachung unberücksichtigt bleiben.
(5) 1Solange die §§ 1 bis 5 nicht nach § 6 anzuwenden sind, übermitteln die öffentlichen Auftraggeber und Sektorenauftraggeber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für vergebene Aufträge, die der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit unterliegen, eine jährliche Aufstellung der jeweils im Vorjahr vergebenen Aufträge, und zwar getrennt nach öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen.
2Für jeden Auftraggeber enthält die statistische Aufstellung mindestens die Zahl und den Wert der vergebenen Aufträge.
3Die Daten werden, soweit möglich, wie folgt aufgeschlüsselt:
4
(6) 1Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt jeweils durch Allgemeinverfügung fest, in welcher Form die statistischen Angaben zu übermitteln sind.
2Die Allgemeinverfügung wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Angaben zum Auftraggeber | Name des Auftraggebers |
Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers. |
| Leitweg-ID | Jeder öffentliche Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. E-Rechnungsverordnung vom 13. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3555) (ERechV) (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen. Die Angabe ist nur für Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend. |
|
| Art des Auftraggebers | Öffentliche Auftraggeber Bund Land Kommunen Sonstige |
|
| Postleitzahl des Auftraggebers | Räumliche Zuordnung des Auftraggebers | |
| Zentrale Beschaffungsstelle |
|
|
| Angaben zum Auftragsgegenstand |
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU | Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU |
| Auftragsnummer | Interne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen | |
| Art des Auftrages |
|
|
| Common Procurement Vocabulary-Code (CPV-Code) |
Die Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden. | |
| Auftragswert | Ermittlung des Netto-Auftragswertes in Euro | |
| Aufteilung des Auftrags in Lose |
|
|
| Zuschlagskriterium | Ermittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung: Wenn Zuschlagskriterium: Wenn Zuschlagskriterium: |
|
| Angaben zum Verfahren |
Verfahrensart |
(§ 17 Abs. 1 VgV; § 3 EU Nr. 3 VOB/A) (§ 17 Abs. 5 VgV; § 3 EU Nr. 3 VOB/A) |
| Rahmenvereinbarung |
|
|
| Dynamisches Beschaffungssystem |
|
|
| Elektronische Auktion |
|
|
| Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9) | Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen |
|
| Wenn Nachhaltigkeitskriterien |
||
| (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Leistungsbeschreibung (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Eignung (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Zuschlag (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Ausführungsbedingung (Mehrfachnennung ist möglich.) |
||
| Angaben zur Auftragsvergabe | Datum des Vertragsabschlusses | Zeitliche Zuordnung der Vergabe |
| Gesamtanzahl eingegangener Angebote | Anzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind | |
| Anzahl Angebote von KMU | Anzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind. Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt. |
|
| Anzahl Angebote aus anderen EU-Mitgliedstaaten | Anzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind | |
| Anzahl elektronisch übermittelter Angebote | Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote | |
| Auftragnehmer ist ein KMU |
|
|
| Herkunftsland Auftragnehmer |
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers | |
| Abschlussseite | Bemerkung | Freiwillige Angabe |
| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Merkmale | Name der Berichtsstelle | Zur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als Auftraggeber selbst oder für einen anderen Auftraggeber melden. |
| Straße | ||
| Hausnummer | ||
| Postleitzahl | ||
| Ort | ||
| Postfachnummer | Freiwillige Angaben | |
| Postleitzahl des Postfaches | ||
| Ort des Postfaches | ||
| Nachname Ansprechperson | ||
| Vorname Ansprechperson |
||
| E-Mail-Adresse | ||
| Telefonnummer | ||
| Auftraggebereigenschaft |
|
|
| Angaben zur Meldung |
Korrekturmeldung |
|
| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Angaben zum Auftraggeber | Name des Auftraggebers |
Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers. |
| Leitweg-ID | Jeder öffentliche Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen. Die Angabe ist nur für Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend. |
|
| Art des Auftraggebers | Öffentliche Auftraggeber Bund Land Kommunen Sonstige |
|
| Postleitzahl des Auftraggebers |
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers | |
| Zentrale Beschaffungsstelle |
|
|
| Angaben zum Auftragsgegenstand |
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU | Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU |
| Auftragsnummer | Interne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen | |
| Art des Auftrages |
|
|
| CPV-Code | Die Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden. | |
| Auftragswert | Ermittlung des Netto-Auftragswertes in Euro | |
| Aufteilung des Auftrags in Lose |
|
|
| Zuschlagskriterium | Ermittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung: Wenn Zuschlagskriterium: Wenn Zuschlagskriterium: |
|
| Angaben zum Verfahren |
Verfahrensart |
(§ 17 Abs. 1 VgV) (§ 17 Abs. 5 VgV) |
| Rahmenvereinbarung |
|
|
| Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9) | Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen |
|
| Wenn Nachhaltigkeitskriterien (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Leistungsbeschreibung (Mehrfachnennung ist möglich.) |
||
| Wenn Eignung (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Zuschlag (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Ausführungsbedingung (Mehrfachnennung ist möglich.) |
||
| Angaben zur Auftragsvergabe | Datum des Vertragsabschlusses | Zeitliche Zuordnung der Vergabe |
| Gesamtanzahl eingegangener Angebote | Anzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind | |
| Anzahl Angebote von KMU | Anzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind. Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt. |
|
| Anzahl Angebote aus anderen EU-Mitgliedstaaten | Anzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind | |
| Anzahl elektronisch übermittelter Angebote | Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote | |
| Auftragnehmer ist ein KMU |
|
|
| Herkunftsland Auftragnehmer |
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers | |
| Abschlussseite | Bemerkung | Freiwillige Angabe |
| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Merkmale | Name der Berichtsstelle | Zur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als Auftraggeber selbst oder für einen anderen Auftraggeber melden. |
| Straße | ||
| Hausnummer | ||
| Postleitzahl | ||
| Ort | ||
| Postfachnummer | Freiwillige Angaben | |
| Postleitzahl des Postfaches | ||
| Ort des Postfaches | ||
| Nachname Ansprechperson | ||
| Vorname Ansprechperson |
||
| E-Mail-Adresse | ||
| Telefonnummer | ||
| Auftraggebereigenschaft |
|
|
| Angaben zur Meldung |
Korrekturmeldung |
|
2BGBl. I 2020, 686 - 689)
| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Angaben zum Auftraggeber | Name des Auftraggebers |
Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers. |
| Leitweg-ID | Jeder öffentliche (Sektoren-)Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen. Die Angabe ist nur für (Sektoren-)Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend. |
|
| Art des Auftraggebers | Öffentliche Auftraggeber Bund Land Kommunen Sonstige |
|
| Postleitzahl des Auftraggebers |
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers | |
| Zentrale Beschaffungsstelle |
|
|
| Angaben zum Auftragsgegenstand |
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU | Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU |
| Auftragsnummer | Interne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen | |
| Art des Auftrages |
|
|
| CPV-Code | Die Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden. | |
| Auftragswert | Ermittlung des Netto-Auftragswertes in Euro | |
| Aufteilung des Auftrags in Lose |
|
|
| Zuschlagskriterium | Ermittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung: Wenn Zuschlagskriterium: Wenn Zuschlagskriterium: |
|
| Angaben zum Verfahren |
Verfahrensart |
(§ 15 SektVO) (§ 13 Abs. 2 SektVO) |
| Rahmenvereinbarung |
|
|
| Dynamisches Beschaffungssystem |
|
|
| Elektronische Auktion |
|
|
| Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9) | Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen |
|
| Wenn Nachhaltigkeitskriterien (Mehrfachnennung ist möglich.) |
||
| Wenn Leistungsbeschreibung (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Eignung (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Zuschlag (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Ausführungsbedingung (Mehrfachnennung ist möglich.) |
||
| Angaben zur Auftragsvergabe | Datum des Vertragsabschlusses | Zeitliche Zuordnung der Vergabe |
| Gesamtanzahl eingegangener Angebote | Anzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind | |
| Anzahl Angebote von KMU | Anzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind. Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt. |
|
| Anzahl Angebote aus anderen EU-Mitgliedstaaten | Anzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind | |
| Anzahl elektronisch übermittelter Angebote | Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote | |
| Auftragnehmer ist ein KMU |
|
|
| Herkunftsland Auftragnehmer |
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers | |
| Abschlussseite | Bemerkung | Freiwillige Angabe |
| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Merkmale | Name der Berichtsstelle | Zur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die (Sektoren-)Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als (Sektoren-)Auftraggeber selbst oder für einen anderen (Sektoren-)Auftraggeber melden. |
| Straße | ||
| Hausnummer | ||
| Postleitzahl | ||
| Ort | ||
| Postfachnummer | Freiwillige Angaben | |
| Postleitzahl des Postfaches | ||
| Ort des Postfaches | ||
| Nachname Ansprechperson | ||
| Vorname Ansprechperson |
||
| E-Mail-Adresse | ||
| Telefonnummer | ||
| Auftraggebereigenschaft |
|
|
| Angaben zur Meldung |
Korrekturmeldung |
|
| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Angaben zum Auftraggeber | Name des Auftraggebers |
Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers. |
| Leitweg-ID | Jeder öffentliche (Sektoren-)Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen. Die Angabe ist nur für (Sektoren-)Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend. |
|
| Art des Auftraggebers | Öffentliche Auftraggeber Bund Land Kommunen Sonstige |
|
| Postleitzahl des Auftraggebers |
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers | |
| Zentrale Beschaffungsstelle |
|
|
| Angaben zum Auftragsgegenstand |
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU | Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU |
| Auftragsnummer | Interne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen | |
| Art des Auftrages |
|
|
| CPV-Code | Die Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden. | |
| Auftragswert | Ermittlung des Netto-Auftragswertes in Euro | |
| Aufteilung des Auftrags in Lose |
|
|
| Zuschlagskriterium | Ermittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung: Wenn Zuschlagskriterium: Wenn Zuschlagskriterium: |
|
| Angaben zum Verfahren |
Verfahrensart |
(§ 15 SektVO) (§ 13 Abs. 2 SektVO) |
| Rahmenvereinbarung |
|
|
| Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9) | Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen |
|
| Wenn Nachhaltigkeitskriterien (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Leistungsbeschreibung (Mehrfachnennung ist möglich.) |
||
| Wenn Eignung (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Zuschlag (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Ausführungsbedingung (Mehrfachnennung ist möglich.) |
||
| Angaben zur Auftragsvergabe | Datum des Vertragsabschlusses | Zeitliche Zuordnung der Vergabe |
| Gesamtanzahl eingegangener Angebote | Anzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind | |
| Anzahl Angebote von KMU | Anzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind. Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt. |
|
| Anzahl Angebote aus anderen EU-Mitgliedstaaten | Anzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind | |
| Anzahl elektronisch übermittelter Angebote | Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote | |
| Auftragnehmer ist ein KMU |
|
|
| Herkunftsland Auftragnehmer |
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers | |
| Abschlussseite | Bemerkung | Freiwillige Angabe |
| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Merkmale | Name der Berichtsstelle | Zur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die (Sektoren-)Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als (Sektoren-)Auftraggeber selbst oder für einen anderen (Sektoren-)Auftraggeber melden. |
| Straße | ||
| Hausnummer | ||
| Postleitzahl | ||
| Ort | ||
| Postfachnummer | Freiwillige Angaben | |
| Postleitzahl des Postfaches | ||
| Ort des Postfaches | ||
| Nachname Ansprechperson | ||
| Vorname Ansprechperson |
||
| E-Mail-Adresse | ||
| Telefonnummer | ||
| Auftraggebereigenschaft |
|
|
| Angaben zur Meldung |
Korrekturmeldung |
|
| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Angaben zum Auftraggeber | Name des Auftraggebers |
Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers. |
| Leitweg-ID | Jeder Konzessionsgeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen. Die Angabe ist nur für Konzessionsgeber auf Bundesebene verpflichtend. |
|
| Art des Auftraggebers | Öffentliche Auftraggeber Bund Land Kommunen Sonstige |
|
| Postleitzahl des Auftraggebers |
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers | |
| Zentrale Beschaffungsstelle |
|
|
| Angaben zum Auftragsgegenstand |
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU | Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU |
| Auftragsnummer | Interne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen | |
| Art des Auftrages |
|
|
| CPV-Code | Die Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden. | |
| Auftragswert | Ermittlung des Netto-Auftragswertes in Euro | |
| Aufteilung des Auftrags in Lose |
|
|
| Angaben zum Verfahren |
Verfahrensart |
|
| Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9) | Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen |
|
| Wenn Nachhaltigkeitskriterien (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Leistungsbeschreibung (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Eignung (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Zuschlag (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Ausführungsbedingung (Mehrfachnennung ist möglich.) |
||
| Angaben zur Auftragsvergabe | Datum des Vertragsabschlusses | Zeitliche Zuordnung der Vergabe |
| Gesamtanzahl eingegangener Angebote | Anzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind | |
| Anzahl Angebote von KMU | Anzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind. Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt. |
|
| Anzahl Angebote aus anderen EU-Mitgliedstaaten | Anzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind | |
| Anzahl elektronisch übermittelter Angebote | Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote | |
| Auftragnehmer ist ein KMU |
|
|
| Herkunftsland Auftragnehmer |
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers | |
| Abschlussseite | Bemerkung | Freiwillige Angabe |
| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Merkmale | Name der Berichtsstelle | Zur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Konzessionsgeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Konzessionen als Konzessionsgeber selbst oder für einen anderen Konzessionsgeber melden. |
| Straße | ||
| Hausnummer | ||
| Postleitzahl | ||
| Ort | ||
| Postfachnummer | Freiwillige Angaben | |
| Postleitzahl des Postfaches | ||
| Ort des Postfaches | ||
| Nachname Ansprechperson | ||
| Vorname Ansprechperson |
||
| E-Mail-Adresse | ||
| Telefonnummer | ||
| Auftraggebereigenschaft |
|
|
|
|
||
| Angaben zur Meldung |
Korrekturmeldung |
|
| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Angaben zum Auftraggeber | Name des Auftraggebers |
Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers. |
| Leitweg-ID | Jeder Konzessionsgeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen. Die Angabe ist nur für Konzessionsgeber auf Bundesebene verpflichtend. |
|
| Art des Auftraggebers | Öffentliche Auftraggeber Bund Land Kommunen Sonstige |
|
| Postleitzahl des Auftraggebers |
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers | |
| Zentrale Beschaffungsstelle |
|
|
| Angaben zum Auftragsgegenstand |
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU | Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU |
| Auftragsnummer | Interne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen | |
| Art des Auftrages |
|
|
| CPV-Code | Die Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden. | |
| Auftragswert | Ermittlung des Netto-Auftragswertes in Euro | |
| Aufteilung des Auftrags in Lose |
|
|
| Angaben zum Verfahren |
Verfahrensart |
|
| Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9) | Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen |
|
| Wenn Nachhaltigkeitskriterien (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Leistungsbeschreibung (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Eignung (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Zuschlag (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Ausführungsbedingung (Mehrfachnennung ist möglich.) |
||
| Angaben zur Auftragsvergabe | Datum des Vertragsabschlusses | Zeitliche Zuordnung der Vergabe |
| Gesamtanzahl eingegangener Angebote | Anzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind | |
| Anzahl Angebote von KMU | Anzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind. Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt. |
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| Anzahl Angebote aus anderen EU-Mitgliedstaaten | Anzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind | |
| Anzahl elektronisch übermittelter Angebote | Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote | |
| Auftragnehmer ist ein KMU |
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| Herkunftsland Auftragnehmer |
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers | |
| Abschlussseite | Bemerkung | Freiwillige Angabe |
| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Merkmale | Name der Berichtsstelle | Zur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Konzessionsgeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Konzessionen als Konzessionsgeber selbst oder für einen anderen Konzessionsgeber melden. |
| Straße | ||
| Hausnummer | ||
| Postleitzahl | ||
| Ort | ||
| Postfachnummer | Freiwillige Angaben | |
| Postleitzahl des Postfaches | ||
| Ort des Postfaches | ||
| Nachname Ansprechperson | ||
| Vorname Ansprechperson |
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| E-Mail-Adresse | ||
| Telefonnummer | ||
| Auftraggebereigenschaft |
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| Angaben zur Meldung |
Korrekturmeldung |
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| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Angaben zum Auftraggeber | Name des Auftraggebers |
Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers. |
| Leitweg-ID | Jeder öffentliche Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen. Die Angabe ist nur für Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend. |
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| Art des Auftraggebers | Öffentliche Auftraggeber Bund Land Kommunen Sonstige |
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| Postleitzahl des Auftraggebers |
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers | |
| Zentrale Beschaffungsstelle |
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| Angaben zum Auftragsgegenstand |
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU | Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU |
| Auftragsnummer | Interne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen | |
| Art des Auftrages |
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| CPV-Code | Die Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden. | |
| Auftragswert | Ermittlung des Netto-Auftragswertes in Euro | |
| Zuschlagskriterium | Ermittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung: |
|
| Angaben zum Verfahren |
Verfahrensart |
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| Rahmenvereinbarung |
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| Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9) | Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen |
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| Wenn Nachhaltigkeitskriterien (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Leistungsbeschreibung (Mehrfachnennung ist möglich.) |
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| Wenn Eignung (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Zuschlag (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Ausführungsbedingung (Mehrfachnennung ist möglich.) |
||
| Angaben zur Auftragsvergabe | Datum des Vertragsabschlusses | Zeitliche Zuordnung der Vergabe |
| Gesamtanzahl eingegangener Angebote | Anzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind | |
| Anzahl elektronisch übermittelter Angebote | Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote | |
| Herkunftsland Auftragnehmer |
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers | |
| Abschlussseite | Bemerkung | Freiwillige Angabe |
| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Merkmale | Name der Berichtsstelle | Zur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als Auftraggeber selbst oder für einen anderen Auftraggeber melden. |
| Straße | ||
| Hausnummer | ||
| Postleitzahl | ||
| Ort | ||
| Postfachnummer | Freiwillige Angaben | |
| Postleitzahl des Postfaches | ||
| Ort des Postfaches | ||
| Nachname Ansprechperson | ||
| Vorname Ansprechperson |
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| E-Mail-Adresse | ||
| Telefonnummer | ||
| Auftraggebereigenschaft |
|
|
|
|
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| Angaben zur Meldung |
Korrekturmeldung |
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| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Angaben zum Auftraggeber | Name des Auftraggebers |
Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers. |
| Leitweg-ID | Jeder öffentliche Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen. Die Angabe ist nur für Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend. |
|
| Art des Auftraggebers | Öffentliche Auftraggeber Bund Land Kommunen Sonstige |
|
| Postleitzahl des Auftraggebers |
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers | |
| Zentrale Beschaffungsstelle |
|
|
| Angaben zum Auftragsgegenstand |
Auftragsnummer | Interne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen |
| Art des Auftrages |
|
|
| CPV-Code | Die Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden. | |
| Auftragswert | Ermittlung des Netto-Auftragswertes in Euro | |
| Aufteilung des Auftrags in Lose | Freiwillige Angabe |
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| Zuschlagskriterium | Freiwillige Angabe Ermittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung: Wenn Zuschlagskriterium: Wenn Zuschlagskriterium: |
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| Angaben zum Verfahren |
Verfahrensart |
|
| Rahmenvereinbarung | Freiwillige Angabe |
|
| Dynamisches Beschaffungssystem | Freiwillige Angabe |
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| Elektronische Auktion | Freiwillige Angabe |
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| Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9) | Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen |
|
| Wenn Nachhaltigkeitskriterien (Mehrfachnennung ist möglich.) |
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| Angaben zur Auftragsvergabe | Datum des Vertragsabschlusses | Zeitliche Zuordnung der Vergabe |
| Gesamtanzahl eingegangener Angebote | Freiwillige Angabe Anzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind |
|
| Anzahl Angebote von KMU | Freiwillige Angabe Anzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind. Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt. |
|
| Anzahl Angebote aus anderen EU-Mitgliedstaaten | Freiwillige Angabe Anzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind |
|
| Anzahl elektronisch übermittelter Angebote | Freiwillige Angabe Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote |
|
| Auftragnehmer ist ein KMU |
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| Herkunftsland Auftragnehmer |
Freiwillige Angabe Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers |
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| Abschlussseite | Bemerkung | Freiwillige Angabe |
| Merkmalsgruppe | Name des Merkmals | Ausprägungen/Bemerkungen |
|---|---|---|
| Merkmale | Name der Berichtsstelle | Zur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als Auftraggeber selbst oder für einen anderen Auftraggeber melden. |
| Straße | ||
| Hausnummer | ||
| Postleitzahl | ||
| Ort | ||
| Postfachnummer | Freiwillige Angaben | |
| Postleitzahl des Postfaches | ||
| Ort des Postfaches | ||
| Nachname Ansprechperson | ||
| Vorname Ansprechperson |
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| E-Mail-Adresse | ||
| Telefonnummer | ||
| Auftraggebereigenschaft |
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| Angaben zur Meldung |
Korrekturmeldung |
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In einem Vergabeverfahren können insbesondere folgende Nachhaltigkeitskriterien einbezogen werden.
3Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend.
3
4Umweltbezogene Kriterien
Soziale Kriterien
Innovative Kriterien