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Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland" – VerdOrdenStat

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten verliehen und kann als Zeichen der allgemeinen Anerkennung in Form eines Ordenszeichens getragen werden.

Geändert durch Art. 6 Erlass v. 29.1.1979 I 142
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25