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Unfallversicherung-Bund-und-Bahn-Kostenerstattungsverordnung – UVBKostErstV

Verordnung über die Kostenerstattung an die Unfallversicherung Bund und Bahn für die Wahrnehmung der Aufgaben der Prävention für die Beamtinnen und Beamten der in § 125 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch genannten Unternehmen

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Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26