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UnivSchlichtV
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Verordnung zur Regelung der Organisation, des Verfahrens und der Beendigung der Beleihung oder der Beauftragung der Universalschlichtungsstelle des Bundes – UnivSchlichtV
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§ 9 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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