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Verordnung über die Mitwirkung der Helferinnen und Helfer im Technischen Hilfswerk – THWMitwV

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Zu näheren Einzelheiten der Anwendung und Durchführung dieser Verordnung erlässt das Technische Hilfswerk Verwaltungsvorschriften, die der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bedürfen.

Ersetzt V 215-10-3 v. 11.1.2004 I 75 (THW-MitwV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25