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Verordnung über die Berufsausbildung zum Thermometermacher/zur Thermometermacherin – ThermMAusbV

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1Die Ausbildung dauert drei Jahre.
2Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Thermometerblasen und
2.
Thermometerjustieren
gewählt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25