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Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1958 über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs – TherapAustÜbkG

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1Dem in Paris am 15. Dezember 1958 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs wird zugestimmt.
2Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Geändert durch Art. 121 V v. 31.10.2006 I 2407
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25