print

Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilreiniger/zur Textilreinigerin – TexRAusbV 2002

arrow_left arrow_right

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26