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Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung – SÜFV

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Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat die Teile von Unternehmen, die mit dem Aufbau oder Betrieb des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie der Netze des Bundes beauftragt sind und deren Ausfall den Aufbau oder Betrieb des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie der Netze des Bundes erheblich beeinträchtigen würde.

Geändert durch Art. 3 G v. 2.12.2025 I Nr. 301
Ersetzt V 12-10-2 v. 30.7.2003 I 1553 (SÜFV)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26