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Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Akkreditierungssymbols der Akkreditierungsstelle – SymbolVO

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Die Akkreditierungsstelle gestattet einer Konformitätsbewertungsstelle auf Antrag, das auf ihre Akkreditierung hinweisende Akkreditierungssymbol zu verwenden.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26