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Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Akkreditierungssymbols der Akkreditierungsstelle – SymbolVO

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(1) 1Das Akkreditierungssymbol besteht aus dem Zeichen der Akkreditierungsstelle in Kombination mit der individuellen Registrierungsnummer der verwendenden Konformitätsbewertungsstelle.
2Es ergibt sich folgendes Schriftbild:

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(2) 1Das Zeichen der Akkreditierungsstelle besteht aus einem Schriftzug, einem Siegelelement und dem ausgeschriebenen Namen der Akkreditierungsstelle.
2Die Farben sind Schwarz, Rot, Gold und Quarzgrüngrau.
3Eine Darstellung in entsprechenden Grautönen ist möglich.

(3) Die individuelle Registrierungsnummer ist von der verwendenden Konformitätsbewertungsstelle unterhalb des ausgeschriebenen Namens der Akkreditierungsstelle anzugeben.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26