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Gesetz zur Weiterentwicklung des Selbstverwaltungsrechts und zur Vereinfachung des Wahlverfahrens – SVwGÄndG 8

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Das Selbstverwaltungsgesetz sowie die zu seiner Änderung und Durchführung erlassenen Vorschriften gelten im Saarland in der im übrigen Bundesgebiet geltenden Fassung; entgegenstehende und inhaltsgleiche Vorschriften treten außer Kraft.

Zuletzt geändert durch Art. 61 G v. 9.12.2004 I 3242
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25