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Gesetz über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2007 – SVBezGrG 2007

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(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2005 beträgt 29.202 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2007 beträgt 29.488 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25