1Im Prüfungsbereich „Rechtsbewusstes Handeln“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeit nachzuweisen, einschlägige Rechtsvorschriften berücksichtigen zu können.
2Dazu soll die zu prüfende Person zeigen, dass sie die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter arbeitsrechtlichen Aspekten gestalten sowie die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz nach rechtlichen Grundlagen gewährleisten und die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Institutionen sicherstellen kann.
3In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
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