(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) 1Abweichend von Absatz 1 treten Artikel 16 und Artikel 17 Nrn.
21 bis 3, 6, 11 und 14 erst mit Wirkung vom ersten Tage des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.