2) Diese Tabelle ist nur für die Aufhebung oder Änderung einzelner Rechte oder Baulasten bestimmt. Bei der Aufhebung aller Rechte genügt eine allgemeine Anordnung im Tenor des Bescheids.
3) Diese Tabelle ist für den Fall bestimmt, daß einzelne Rechte oder Baulasten neu begründet werden sollen.