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Verordnung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002 – SoZV

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt im Bundesanzeiger für jeweils fünf aufeinanderfolgende Jahre Beginn und Ende der Sommerzeit bekannt.

Zuletzt geändert durch Art. 292 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25