Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz – SokaSiG

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Auf die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zum Urlaubskassenverfahren an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft findet Abschnitt 5 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes entsprechende Anwendung.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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