Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz – SokaSiG

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Die tarifvertraglichen Rechtsnormen, auf die in den §§ 1 bis 8 verwiesen wird, gelten unabhängig davon, ob die Tarifverträge wirksam abgeschlossen wurden.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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