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Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag – SodEG

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1Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann die Ausführung dieses Gesetzes untersuchen.
2Für den Fall, dass eine Untersuchung durchgeführt wird, sollen deren Ergebnisse bis zum 31. Dezember 2021 veröffentlicht werden.
3Die Einbeziehung Dritter in die Durchführung der Untersuchung erfolgt im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden, soweit die Länder dieses Gesetz ausführen.

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 18.3.2022 I 473
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25