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Gesetz zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - – SGB4ErgG

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26