(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
(2)
(3) 1In Artikel 1 Nr. 5 tritt § 28p Abs. 7 am 1. Januar 1990 in Kraft.
2Die Übersicht ist erstmals für das Kalenderjahr 1989 vorzulegen.
(4) 1In Artikel 1 Nr. 5 tritt § 28k Abs. 2 am 1. Januar 1991 in Kraft.
2Die Abstimmung ist erstmals für das Kalenderjahr 1990 durchzuführen.